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Hausordnung

Die Bestimmungen der Hausordnung gelten für alle Patienten mit der Aufnahme in das Sankt Marien-Hospital
Buer; für Besucher und sonstige Personen wird die Hausordnung mit dem Betreten des Krankenhausgeländes
verbindlich.

  1. Wir bitten Sie sich während der ärztlichen Visiten, der Essens- und der Ruhezeiten in ihrem Zimmer aufzuhalten.
  2. Sollten Sie sich außerhalb des Krankenzimmers aufhalten, sollte geeignete Kleidung getragen werden.
  3. Liegt eine übertragbare Krankheit vor, dürfen Sie das Krankenzimmer nur mit Genehmigung des Arztes verlassen.
  4. Der Aufenthalt in den Dienst-, Betriebs- und Wirtschaftsräumen des Krankenhauses ist grundsätzlich nicht gestattet.
  5. Sollten Sie das Krankenhausgelände vorübergehend verlassen wollen, bedarf dies der Erlaubnis des Arztes.
  1. Der Aufenthalt in einem Krankenhaus erfordert im Interesse aller Patienten besondere Rücksichtnahme und besonderes Verständnis.
  2. Ärztliche Anordnungen und Weisungen des Pflegepersonals sind zu befolgen.
  3. Im gesamten Krankenhaus besteht ein gesetzliches Rauchverbot.
  4. E-Scooter und E-Bikes stellen in Innenräumen eine Brandgefahr dar, aus diesen und aus versicherungstechnischen Gründen müssen diese Fahrzeuge außerhalb des Gebäudes bleiben bzw. im Fahrradkeller abgestellt werden. Das Laden dieser Fahrzeuge in unseren Häusern ist aus oben genannten Gründen ebenfalls nicht möglich.
  5. In Verbindung mit Medikamenten kann Alkohol zu erheblichen Nebenwirkungen führen. Wir bitten Sie deshalb um
    Verständnis, dass der Genuss von alkoholischen Getränken im Krankenhaus untersagt ist.
  6. In Ihrem Zimmer finden Sie auch ein Fernsehgerät. Bitte nehmen Sie bei der Benutzung Rücksicht auf Ihre Mitpatienten. Fernseh- und Rundfunkprogramme können Sie über die Bedientastatur Ihres Telefons auswählen. Um den Ton zu empfangen, nutzen Sie bitte Ohrhörer. Während der Ruhezeiten sollten Sie sich erholen und auf Radio oder Fernsehen
    ganz verzichten. Der Anschluss anderer privater Geräte (z. B. Wasserkocher, eigene Radio- und Fernsehgeräte) ist im Krankenhaus nicht erlaubt. Ausgenommen sind Geräte, die der Körperpflege dienen (z. B. Rasierapparate) und medizinisch notwendige Geräte.
  7. Aus Rücksicht auf Ihre Mitpatienten werden externe Telefongespräche nur in der Zeit von 7 bis 22 Uhr vermittelt. Außerhalb dieser Zeit können Sie den öffentlichen Münzfernsprecher im Foyer nutzen.
  8. Da Handys die Funktion medizinischer Geräte stören können, ist ihre Benutzung im Krankenhaus nicht gestattet.
  9. Jegliche Form von körperlicher, verbaler, sexueller oder digitaler Gewalt, Bedrohung, Belästigung oder Diskriminierung gegenüber Mitarbeitenden, Patienten, Besuchern oder Angehörigen wird nicht geduldet und kann weitere arbeits-, zivil-, oder strafrechtliche Maßnahmen nach sich ziehen.
  1. Für die Beschädigung eingebrachter Gegenstände durch das Krankenhauspersonal haftet das Krankenhaus nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  2. Geld und Wertgegenstände können gegen Empfangsbestätigung von der Patientennahen Verwaltung in Verwahrung genommen werden; insoweit haftet das Krankenhaus nur nach § 690 BGB (Haftung wie für eigene Sachen). Bitte bringen Sie keine Wertgegenstände und größere Geldbeträge mit ins Krankenhaus.
    1. In das Krankenhaus sollen nur die notwendigen Kleidungsstücke und Gebrauchsgegenstände eingebracht werden.
    2. Geld und Wertsachen werden bei der Verwaltung in für das Krankenhaus zumutbarer Weise verwahrt.
    3. Bei handlungsunfähig eingelieferten Patienten werden Geld und Wertsachen in Gegenwart eines Zeugen festgestellt und der Verwaltung zur Verwahrung übergeben.
    4. Zurückgelassene Sachen gehen in das Eigentum des Krankenhauses über, wenn sie nicht innerhalb von 12 Wochen nach Aufforderung abgeholt werden.
    5. Im Fall des Absatzes 4 wird in der Aufforderung ausdrücklich darauf verwiesen, dass auf den Herausgabenanspruch verzichtet wird mit der Folge, dass die zurückgelassenen Sachen nach Ablauf der Frist in das Eigentum des Krankenhauses übergehen.
    6. Absatz 4 gilt nicht für Nachlassgegenstände sowie für Geld und Wertsachen, die von der Verwaltung verwahrt werden. Die Aufbewahrung, Herausgabe und Verwertung dieser Sachen erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen.
  1. Die Einrichtungen des Krankenhauses sind von den Benutzern schonend zu behandeln. Die Haftung für schuldhaft verursachte Beschädigungen richtet sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.
  2. Die Umstellung oder Auswechslung von Einrichtungsgegenständen sowie die selbständige Bedienung von Behandlungsgeräten ist nicht gestattet. Aufzüge und andere Transporteinrichtungen dürfen nur ihrem Zweck entsprechend benutzt werden.

Die verordneten Heil- und Arzneimittel werden den Kranken von den Ärzten oder auf ärztliche Anweisung durch die Pflegenden verabreicht.
Bitte stimmen Sie die Einnahme anderer Heil- und Arzneimittel als die vom Krankenhausarzt verordneten mit ihm ab.

  1. Die Verpflegung der Patienten richtet sich nach dem allgemeinen Speiseplan oder nach besonderer ärztlicher Anordnung (z. B. bei Diät).
  2. Das Verzehren von mitgebrachten Lebensmitteln ist nur nach Rücksprache mit dem behandelnden Arzt gestattet. Im Übrigen sind die hygienischen Vorgaben des Personals einzuhalten. Für mitgebrachte oder extern bestellte Speisen und Lebensmittel übernimmt die Sankt Marien -Hospital Buer GmbH keine Haftung. Dieses gilt insbesondere für die mikrobiologische Zusammensetzung der Speisen und die korrekte Deklaration der Zusatzstoffe und Allergene. Wenn Sie die Möglichkeit haben, nehmen Sie bitte mitgebrachte Speisen und Getränke zusammen mit Ihren Besuchern in den Sitzgruppen außerhalb der Patientenzimmer ein. Sie sind verpflichtet, alle mitgebrachten Gegenstände mit Ende des Aufenthaltes zu entfernen bzw. fachgerecht zu entsorgen. Ein Erhitzen der Speisen ist grundsätzlich nicht gestattet.
  1. Um die (nächtliche) Ruhe zu gewährleisten, sind Besuche zwischen 10:00 und 13:00 Uhr und 15:00- 19:00 Uhr möglich und erwünscht. Für die Intensivstationen gelten separat festgelegte Zeiten. Ausnahmen sind bitte mit dem Stationspersonal zu regeln.
  2. Nicht gestattet sind Besuche
    - bei Kranken mit übertragbaren Krankheiten,
    - durch Personen, die an übertragbaren Krankheiten leiden oder in deren Hausgemeinschaft solche Krankheiten herrschen,
    - durch betrunkene Personen.
  3. Um der Genesung aller Patienten Genüge zu tun, halten wir eine maximale Besucherzahl von drei pro Patient für sinnvoll und praktikabel. Sollten sich andere Patienten durch größere Besucherzahlen gestört fühlen, ist das Stationspersonal aufgefordert und ermächtigt, regulierend einzugreifen.

Postsendungen werden von der Verwaltung entgegengenommen und Ihnen ausgehändigt; bei Sendungen, für welche die Post Empfangsbestätigungen verlangt, wird entsprechend den postalischen Bestimmungen verfahren.

Film-, Fernseh-, Ton-, Video-, und Fotoaufnahmen, die zur Veröffentlichung bestimmt sind, bedürfen der Erlaubnis der Krankenhausverwaltung sowie der dargestellten Personen.

Werben, Hausieren, Betteln, das Abhalten von Sammlungen und parteipolitische Betätigung sind im gesamten Krankenhausbereich untersagt.

  1. Sie können sich mit Wünschen, Anregungen oder Beschwerden an den Stationsarzt, die Leitung des Pflegebereichs oder an die Verwaltung wenden oder den Patientenfragebogen dafür nutzen.
  2. Bei Konflikten oder Problemen stehen Ihnen auch unsere unabhängigen Patientenfürsprecher gerne zur Verfügung. Auf Wunsch stellen die Mitarbeiter/innen der Pforte den Kontakt für Sie her.
  1. Der Geschäftsführer oder von ihm beauftragte Personen üben das Hausrecht aus.
  2. Patienten, Begleitpersonen und Besucher können bei wiederholten oder groben Verstößen gegen die Hausordnung und gegen die auf dem Krankenhausgelände geltenden Verkehrsregelungen des Krankenhauses bzw. des Geländes verwiesen werden.
  3. Für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigungen von Krankenhauseigentum kann Schadenersatz verlangt werden.
  4. Bei gewalttätigen oder bedrohendem Verhalten gegenüber Mitarbeitern, Patienten, Besuchern oder Angehörigen können durch den Geschäftsführer oder die von ihm genannten Personen mit sofortiger Wirkung Hausverbote ausgesprochen und Strafanzeigen erstattet werden.
  1. Bei der Entlassung sind sämtliche empfangene Ausstattungsgegenstände, ausgeliehene Bücher und anderes Eigentum des Krankenhauses an den Verleiher zurück zu geben. Bei Rückfragen steht die Pflegebereichsleitung zur Verfügung.
  2. Denken Sie auch daran, die Zuzahlung zu den Krankenhauskosten an der Kasse zu entrichten. Am Einzahlungsautomaten für die Telefonkarten können Sie Ihr Telefonkonto auflösen. Sie erhalten dort das Kartenpfand und Ihr Restguthaben zurück.

Neben dieser Hausordnung sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe Aushang) gültig.

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