Gesetzliche Anforderungen an das Entlassmanagement ab dem 1.10.2017

Das aktualisierte Verfahren zum Entlassmanagement basiert auf dem Rahmenvertrag gemäß § 39, Abs.1a SGB V und ist somit eine für die Krankenhäuser gesetzlich verpflichtende Aufgabe. Ein Ziel dieses Gesetzes ist es, eine bedarfsgerechte und kontinuierliche Versorgung nach dem Krankenhausaufenthalt zu gewährleisten sowie eine strukturierte und sichere Weitergabe von relevanten Informationen sicherzustellen.


Die Umsetzung in unserem Krankenhaus:
Im Rahmen der stationären Aufnahme wird Ihnen ein Informationsschreiben über das Entlassmanagement ausgehändigt und erläutert. Daraufhin werden Sie gebeten dem Verfahren zuzustimmen oder es abzulehnen. In beiden Fällen benötigen wir dafür Ihre Unterschrift auf einem separaten Einwilligungs-/Ablehnungsbogen. Dieses etwas aufwendige Verfahren wurde vom Gesetzgeber so festgelegt.

Ihre Einwilligung geben Sie für den Fall, dass wir Kontakt mit Ihrem Kostenträger aufnehmen müssen. Dies trifft dann zu, wenn während der Krankenhausbehandlung ein besonderer Bedarf an Hilfsmittels (z.B. Rollstuhl, Pflegebett, Gehilfen, etc.), Heilmitteln (z.B. Physiotherapie, Logo- und Ergotherapie), Rehabilitationsmaßnahmen, häuslicher Krankenpflege und weiterem mehr festgestellt wird. Wir dürfen dem Kostenträger keine Informationen zukommen lassen, wenn Sie dem Entlassmanagementverfahren nicht zustimmen. Dies kann zu erheblichen Verzögerungen bei Ihrer Weiterversorgung führen.

Besteht bei Ihnen ein besonderer Bedarf der Versorgung, wird während des Krankenhausaufenthaltes ein sogenannter Entlassplan für Sie angelegt, der mit Inhalten zu konkreten Maßnahmen und Gesprächen als auch mit organisatorischen Aspekten z.B. für eine Rehabilitation gefüllt wird. Dieser Entlassplan soll im Fall eines Versorgungsbedarfs an den Kostenträger übermittelt werden, was nur zulässig ist, wenn Sie wie oben beschrieben Ihre Einwilligung gegeben haben.

Eine Entlassung mit Versorgungsbedarf benötigt eine frühzeitige Planung. Unser Behandlungsteam bereitet die einzelnen Maßnahmen zeitgerecht, teilweise schon kurz nach Ihrer Aufnahme, vor. Dazu gehören Beratungsgespräche durch unser Entlassmanagement, Visitengespräche durch Ihre Stationsärzt*innen und viele weitere Maßnahmen.

Am Entlassungstag sind in der Regel alle Termine mit evtl. notwendigen Weiterversorgungseinrichtungen, wie bspw. Rehabilitationskliniken, Tagesklinik, ambulanter Pflegedienst, Pflegeheim,  vereinbart. Sie erhalten den Entlassungsbrief für Ihre weiterbehandelnden Ärzt*innen, notwendige Verordnungen für die oben aufgeführten Maßnahmen sowie von Ihnen konkret gewünschte Dokumente, wie bspw. Untersuchungsbefunde, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für max. sieben Tage. Ihr persönlicher Medikationsplan wird Ihnen bei einem Einnahmebedarf von mehr als zwei Arzneimitteln unaufgefordert von uns mitgegeben. Für die Ausstellung von Arzneimittelrezepten wenden Sie sich bitte wie bisher an Ihre behandelnden Haus - oder Fachärzt*innen.

Für die weiterbehandelnden Leistungserbringer, wie bspw. niedergelassene Ärzt*innen, Pflegeheime und Rehabilitationseinrichtungen, haben wir ein Servicetelefon eingerichtet:
+ 49 209 364-424622

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